Rechtsprechung
RG, 20.11.1942 - 4 D 420/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Unbefugtes Öffnen eines verschlossenen Briefumschlages, der auf der Vorderseite ein unterschriebenes Inhaltsverzeichnis trägt und auf der Verschlußklappe mit dem Dienstsiegel versehen ist, kann Urkundenbeschädigung (§ 348 Abs. 2 StGB.) sein, auch wenn Beschriftung und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 76, 305
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 01.07.1959 - 2 StR 191/59
Urkundenqualität von vorschriftswidrig nicht mit dem Namen des Bezugsberechtigten …
Auch im Urteil RGSt 76, 305, 309 hat das Reichsgericht an dieser rechtlichen Qualifizierung von der Stammkarte abgetrennter Bezugsabschnitte festgehalten und ist nur im Wege der jetzt wieder verbotenen Analogie zur Bestrafung aus §§ 348 Abs. 2, 349 StGB gekommen. - BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54
Rechtsmittel
Im Urteil sind weder die von den Angeklagten hergestellten Falschstücke noch die Lebensmittelmarken der sBZ beschrieben Stimmen sie im wesentlichen mit denjenigen der früher im Deutschen Reich vorgeschriebenen Marken überein, so muss es bei der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts verbleiben, nach welcher Lebensmittelkarten mit Stammabschnitten dann öffentliche Urkunden sind, wenn der Berechtigte seine Anschrift eingetragen hat, während abgetrennte Abschnitte und unausgefüllte Formblätter keine Urkunden bilden (RGSt 75, 318; 76, 305; RG DR 1940, 1828, DR 1941, 2666, HRR 1941 Nr. 949, ZAkDR 1942, 59). - BGH, 15.11.1960 - 1 StR 492/60
Berücksichtigung des Wertes von gegebenen Sicherheiten im Zeitpunkt der …
Weiterer tatsächlicher Erörterungen bedarf es nicht mehr (§ 354 Abs. 1 StPO; RGSt 76, 305, 309 zu 3, 4).